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Bernd Sünnenwold
Rechtsanwalt


Ich berate und vertrete Eltern in Berlin, die ihre Interessen gegenüber dem Schulamt, der Senatsverwaltung für Bildung oder der Schule wahrnehmen wollen.

Bei meiner Tätigkeit geht es um folgenden Themen:

  • Einschulung auf eine bestimmte Grundschule
  • Bestehen der Probezeit auf dem Gymnasium
  • Richtige Notenvergabe beim Zeugnis
  • Schutz vor Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen
  • Übergang von der Grundschule auf eine bestimmte Oberschule
Der Übergang von den Grundschulen auf die Oberschulen (Gymnasien und intigrierte Sekundarschulen) ist in Berlin ab dem Schuljahr 2011/12 neu geregelt. Auf die Entfernung zwischen Wohnort und Schule kommt es nicht mehr an.
Wenn mehr Kinder an einer Oberschule angemeldet werden, als Plätze vorhanden sind werden die folgenden Auswahlkriterien angewand:
  • Bis zu 10% der Plätze werden über eine Härtefall-Regelung asusgewählt.
  • Mindestens 60% der Kinder werden von der Schule ausgewählt, wobei es an vielen Oberschulen nur darauf ankommt, wie gut bei dem Kind die Zeugnisnote im 2. Halbjahr der 5. Klasse und im 1. Halbjahr der 6. Klasse sind. Aus diesen Zeugnisnoten wird die Förderprognose errechnet.
  • Die verbleibenden 30% der Plätze werden unter den Kindern verlost, die dann noch keine Platz bekommen haben.